Nutzungsbestimmung
Hundepension Ute Echtle
Da wir in der jüngsten Vergangenheit zahlreiche "Reservierungen" erhalten haben,
die dann ohne Begründung nicht stattfanden, werden wir ab sofort nur noch nach
einer Anzahlung von 50 Euro reservieren. Die Anzahlung wird selbstversändlich bei
Aufenthalt verrechnet.
Tritt der Pflegehund die Reservierung nicht an, wird die Anzahlung einbehalten!
Der Tierhalter verpflichtet sich, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund und geimpft ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für das Tier besteht.
Durch das Tier verursachte Personen- oder Sachschäden, während des Pensionsaufenthaltes, gehen zu Lasten des Tierhalters.
Für Pensionstiere ist bei der verbindlichen Anmeldung eine Reservierungsvorauszahlung von 50 % des Pensionsbetrages zu leisten.
Um eine termingerechte Reservierung zu gewährleisten, können wir nur schriftliche Buchungen per Post, eMail oder Fax berücksichtigen.
Sofort nach Eingang Ihrer Vorauszahlung auf das unten genannte Konto, werden wir Ihnen einen Platz zur Verfügung stellen.
Bei einer späteren Absage berechnen wir 50 % des Pensionsbeitrages als Reservierungsentschädigung.
Der Ankunftstag, sowie der Abreisetag werden jeweils mit dem geltenden Tagessatz in Rechnung gestellt.
Bei Absage eine Woche vor Reiseantritt, werden 75 % Entschädigung fällig.
Sollte das übergebene Tier erkranken, sind wir berechtigt, einen Tierarzt unserer Wahl mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen. Alle diesbezüglichen
Kosten, insbesondere Tierarzt und/oder Arzneimittelkosten gehen zu Lasten des Tierhalters/Eigentümers.
Bei Erkrankung des Tieres, können Sie selbstverständlich eine Bescheinigung des Tierarztes einreichen.
Es entstehen Ihnen dann keine Reservierungskosten.